Saeco Allgemeine Garantiebedingungen (bei nichtgewerblicher Verwendung)


Nur für die von uns (Saeco Handelsgesellschaft mbH) in Verkehr gebrachten Geräte erhalten Sie in Deutschland Garantieleistungen bei den autorisierten Service-Stützpunkten gemäß den nachfolgenden Bestimmungen der Allgemeinen Garantiebedingungen.

Bitte wenden Sie sich im Servicefall an unsere Hotline unter Telefon 07774 505 261, damit wir eine Abholung bei Ihnen veranlassen können.

Allgemeine Garantiebedingungen

Im Rahmen der nachstehend erläuterten Saeco-Garantie für Ihr neues Gerät für den Haushaltsgebrauch haben Sie die Möglichkeit, sich in einem eventuellen Garantiefall an die Hotline-Nummer, an eine unserer autorisierten Servicestützpunke, an Ihren unmittelbaren Verkäufer oder direkt an uns zu wenden.

Bitte beachten Sie: Beim Kauf dieses Geräts von einem innerhalb der Europäischen Union ansässigen Händler haben Sie gesetzliche Gewährleistungsrechte gegenüber dem unmittelbaren Verkäufer. Diese gesetzlichen Ansprüche schränken in keinem Fall Ihre Rechte, die Sie gemäß der Richtlinie 1999/44/CE und der national anwendbaren Gesetzgebung haben, ein.

Garantieleistungen werden in dem Land geleistet, in dem das Gerät verkauft wurde.

Wir haften dafür, dass dieses neu hergestellte Gerät zum Zeitpunkt der Übergabe vom Händler an Sie mängelfrei ist. Ein Mangel liegt dabei nur dann vor, wenn der Wert oder die Gebrauchstauglichkeit dieses Gerätes erheblich gemindert bzw. eingeschränkt ist.

Von der Garantieleistung ausdrücklich ausgenommen sind Mängel, die

 

- durch Bedienungsfehler, Fahrlässigkeit oder Nachlässigkeit beim Gebrauch oder der Pflege (z.B. durch
Nichtbeachtung der entsprechenden Gebrauchsanweisung) entstanden sind,
- durch fehlerhafte Installation, Wartung oder Reparatur durch nicht autorisierte Personen oder durch
Transportschäden verursacht wurden,
- nicht auf Fertigungsfehler zurückzuführen sind, sondern einen durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch
des Gerätes normalen Materialverschleiß darstellen (Abnutzung von Verschleißteilen wie beispielsweise
Dichtungen, Mahlscheiben oder Wasserfilter),
- auf die Verwendung von nicht originalem Zubehör und Ersatzteilen zurückzuführen sind.
- durch Blitzschlag, Feuchtigkeit, Feuer, falsche Spannungsversorgung entstanden sind sowie alle anderen
Schäden, die nicht auf den Hersteller zurückzuführen sind.

Hinweis:

Wir weisen Sie daraufhin, dass die Einstellungen und die Tarierung (z. B. Wassertemperatur, Kaffeemahlgrad) des Gerätes je nach Land , in dem es ursprünglich vermarktet werden sollte, unterschiedlich sind. Aufgrund dessen sind sämtliche Ansprüche auf Änderung der genannten Einstellungen und Tarierungen ausgeschlossen. Kein Garantieanspruch besteht ferner bei unsachgemässem Gebrauch und/oder bei anderweitigem Gebrauch als dem von Saeco International Group spa vorgesehenen insbesondere bei gewerblicher Nutzung von Geräten. Eine gewerbliche Nutzung liegt insbesondere dann vor, wenn das Gerät eine Nutzung aufweist, die über dem durchschnittlichen Haushaltsverbrauch liegt.

 

Dieses Gerät ist für den nichtgewerblichen Einsatz konzipiert. Die Laufzeit dieser Garantie für das gesamte Gerät beträgt 2 Jahre ab Kaufdatum des Gerätes beim Händler. Auf das Herzstück unserer Kaffeevollautomaten, die herausnehmbare Brühgruppe, gewähren wir Garantie von 5 Jahren ab Kaufdatum.

Dieses Gerät fällt nur dann unter die von uns gewährte Garantie, wenn es in einem der Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gekauft, bei Auftreten des Mangels dort betrieben wird und die Garantieleistungen auch in diesen Ländern erbracht werden können. Der Verbraucher hat nur dann Ansprüche aus dieser Garantie, wenn er die innerhalb der Garantiezeit aufgetretenen Mängel spätestens innerhalb von zwei Monaten nach deren Entdeckung uns gegenüber schriftlich anzeigt. In allen Ländern außerhalb der europäischen Union gelten die landesspezifischen gesetzlichen Garantiebedingungen. In diesem Zusammenhang widerspricht die Saeco International Group spa als Hersteller des Produkts und Eigentümer des Markenzeichens Saeco der Vermarktung von Geräten und Produkten mit dem Markenzeichen Saeco in den Ländern des europäischen Wirtschaftsraums, wenn diese von Saeco zur Bestimmung außerhalb des europäischen Wirtschaftsraums vermarktet wurden.

Mängel dieses Gerätes werden wir innerhalb angemessener Frist nach Mitteilung des Mangels unentgeltlich beseitigen. Garantiereparaturen können Verspätungen zur Folge haben, wenn diese in einem anderen Land als dem Land, in dem das Gerät erworben wurde, erfolgt, dies liegt an den unterschiedlichen Vermarktungszeiten des Produkts in den unterschiedlichen Ländern oder weil das Produkt in einer spezifischen Form an ein bestimmtes Land verkauft wird. Die zu diesem Zweck erforderlichen Arbeits- und Materialkosten werden von uns getragen. Transportrisiko und -kosten bei Einsendung an uns gehen zu Ihren Lasten, im akzeptierten Garantiefall senden wir das Gerät auf unsere Kosten und unser Transportrisiko an Sie zurück.

Garantieleistungen bewirken weder eine Verlängerung noch einen Neubeginn der Garantiezeit für dieses Gerät. Ausgewechselte Teile gehen in unser Eigentum über.

Im Garantiefall senden Sie das Gerät bitte auf Ihre Kosten an die Ihre nächstliegende Saeco Vertragswerkstatt. Achten Sie bitte auf einwandfreie transportsichere Verpackung (Originalverpackung). Ihre vollständige Anschrift legen Sie zusammen mit einer kurzen Fehlerbeschreibung in das Paket. Zum Nachweis Ihres Garantieanspruchs fügen Sie bitte den Original-Kaufbeleg (Kassenzettel, Rechnung) und die ausgefüllte Garantiekarte bei.

Wir als Hersteller übernehmen keinerlei Haftung für direkte oder indirekte Schäden an Personen, Sachen oder Haustieren infolge von Nichtbeachtung der in der Gebrauchsanweisung aufgeführten Sicherheitsvorschriften, insbesondere hinsichtlich Installation, Gebrauch und Wartung des Gerätes.